Archivierungsservice Tachodaten

Wie lange müssen Sie Tachodaten (analog und digital) aufbewahren?

 

Es sind 3 Jahre. Über diese Zeitspanne können Sie von der Vollzugbehörde eingefordert und kontrolliert werden. Allerdings: Das Arbeitsrecht bestimmt, dass eine angestellte Person bei Unstimmigkeiten noch während 5 Jahren gegen den Arbeitgeber  klagen kann. Sind in einem solchen Fall keine Tachodaten mehr vorhanden, fehlt ein wichtiges Beweismittel. Dann entscheidet das Gericht vielfach zugunsten des Arbeitnehmers. Also: Tachodaten am besten 5 Jahre lang aufbewahren.

Datenspeicherung durch Data Standards, Ihre Vorteile

  • wir sichern und archivieren die Fahrer- und Fahrzeug-Daten sowie die Daten der Unternehmenskarte der digitalen Tachographen mindestens 5 Jahre 
  • Bereitstellung der Daten für eine ARV-Kontrolle in der gewünschten Zeit-Periode
  • Überprüfung der angelieferten Daten auf Vollständigkeit
  • dreimonatliche Aufforderung die Massenspeicherdaten auszulesen 
  • Die Daten werden im hauseigenen Rechenzentrum in Windisch gesichert und archiviert

Firmen welche Ihre Daten durch Data Standards auswerten lassen, geniessen den kostenlosen Speicherservice. Es ist aber auch möglich die Daten uns nur zur Sicherung anzuvertrauen. Verlangen Sie über unser Kontaktformular eine unverbindliche und kostenlose Offerte, wir beraten Sie gerne.

Data Standards AG

Zelgliackerstrasse 4
5210 Windisch

  

T  +41 56 460 87 13

tacho-auswertung@dasag.ch

Kontakt

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.