Die Europäische Union hat die Sicherheits- und Umweltstandards an Strassenfahrzeuge angepasst. Da die Schweiz aufgrund ihrer zentralen Lage in Europa auf einen möglichst hindernisfreien Zugang zum europäischen Strassentransportmarkt angewiesen ist, müssen die Anforderungen an Strassenfahrzeuge den neuen Sicherheits- und Umweltstandards der EU angeglichen werden.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21.11.2018 die Anforderungen an Strassenfahrzeuge den neusten Sicherheits- und Umweltstandards angepasst. Seit 1. Februar 2019 kann der intelligente Tachograph freiwillig eingebaut werden.
Ab 15. Juni 2019 werden in der Schweiz alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit einem intelligenten Tachographen ausgerüstet.
Hier das wichtigste in Kürze:
Der neue intelligente Tachograph soll zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, zum Schutz der Arbeitsnehmenden und zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen dienen. Der Tachograph ermöglicht den Behörden per Fernabfrage (im Vorbeifahren) einen zeitweiligen Zugriff auf während der Fahrt automatisch aufgezeichnete Daten. Die Informationen, die übertragen werden sind gesetzlich festgelegt:
Damit soll die Früherkennung von Manipulationen am Tachographen ermöglicht werden. Auffällige Fahrzeuge können gezielt angehalten werden.
Der Tachograph zeichnet bei Arbeitsbeginn, Arbeitsende und nach jeweils 3 Stunden kumulierter Fahrzeit die aktuelle Geo-Position auf. Die Uhrzeit des Tachographen wird automatisch korrigiert, wenn diese mehr als 1 Minute abweicht.
Mit der Einführung des intelligenten Tachographen werden auch neue Fahrerkarten lanciert. Die aktuellen Fahrerkarten sind jedoch mit dem neuen intelligenten Tachographen kompatibel und bis zum Ablauf gültig. Die Karten der 1. Generation werden nach Ablauf der Gültigkeit mit dem üblichen Steuerungsverfahren durch Karten der zweiten Generation ausgetauscht. Die Fahrerkarten der 2. Generation sind auch mit den alten Tachographen kompatibel.