Das Europäische Parlament hat am 08.07.2020 das Mobility Package I verabschiedet. Dabei wurden unter anderem Änderungen der Verordnung zu den Arbeits-, Lenk-, und Ruhezeiten und zu den Fahrtenschreibern beschlossen. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat die Änderungen, welche die EU vorgenommen hat, geprüft und erachtet die Schaffung gleichwertiger Vorschriften in der Schweiz als sinnvoll. Der Bundesrat hat folgende Änderungen beschlossen:
Ab 1. Januar 2022
Wöchentliche Ruhezeit
Der Führer oder die Führerin hat die Möglichkeit zwei aufeinanderfolgende reduzierte wöchentliche Ruhezeiten zu beziehen, dies gilt unter folgenden Umständen:
Tägliche/Wöchentliche Lenkzeit
Der Führer oder die Führerin kann unter aussergewöhnlichen Umständen/in Notfällen die tägliche/wöchentliche Lenkzeit überschreiten:
Ruhezeit in der Fahrerkabine
Die regelmässige wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden darf nicht mehr in der Fahrerkabine verbracht werden.
Winterdienst
Führerinnen und Führer, die der ARV unterstellt und im Winterdienst tätig sind sollen in unvorhergesehenen und begründeten Fällen maximal 1-mal pro Woche den 24-Stunden-Zeitraum auf 30 Stunden erweitern können. Dies gilt unter folgenden Umständen:
Grenzübertritte mit analogen Tachographen
Ist ein Fahrzeug mit einem analogen Tachographen ausgestattet, muss ein Grenzübertritt handschriftlich auf jedem Einlageblatt vermerkt werden.
Ab 2. Februar 2022
Grenzübertritte müssen manuell im digitalen Tachographen erfasst werden (sofern das Gerät kein GPS hat)
Ab 31. Dezember 2024
Die Tachoscheiben der letzten 56 Tage müssen mitgeführt werden