Fahren ohne Fahrerkarte

Ein Fahrer welcher der ARV unterliegt darf ohne gültige Fahrerkarte kein Fahrzeug lenken, dass mit einem digitalen Tachographen ausgerüstet ist oder darin als Beifahrer tätig sein. Es gibt folgende Ausnahmen:

  • wenn der Fahrer nicht der ARV unterliegt
  • wenn die Karte beschädigt ist, Fehlfunktionen aufweist, verloren oder gestohlen wurde

Geht die Fahrerkarte verloren oder wurde gestohlen, muss dies innert 7 Tagen gemeldet werden. Gleichzeitig muss eine neue Fahrerkarte als Ersatz für die verlorene oder gestohlene Fahrerkarte beantragt werden. Mit der Verlustmeldung der Fahrerkarte verliert diese ihre Gültigkeit.

Wird die Karte im Ausland gestohlen, muss dies ebenfalls noch der örtlichen Polizei gemeldet werden.

Wenn die Karte beschädigt ist, Fehlfunktionen aufweist, gestohlen wurde oder sich nicht im Besitz des Führers oder der Führerin befindet, muss zu Beginn der beruflichen Tätigkeit ein Ausdruck des digitalen Tachografen gemacht werden.

Anschliessend muss darauf Name, Vorname, Führerausweisnummer, Datum und Unterschrift notiert werden.

Am Ende der beruflichen Tätigkeit muss nochmals ein Ausdruck gemacht werden - auch hier müssen darauf Name, Vorname, Führerausweis-Nummer, Datum und Unterschrift notiert werden.

 

Es darf maximal 15 Kalendertage ohne Fahrerkarte gefahren werden.

 

Die Fahrerkarte kann beim Bundesamt für Strassen (ASTRA) bestellt werden.

 

Data Standards AG

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5210 Windisch

  

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