Seit dem 1. November 2006 ist jedes neu immatrikulierte Fahrzeug mit einem digitalen Tachographen ausgerüstet.
Die Einführung des digitalen Fahrtenschreibers soll dafür sorgen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten besser eingehalten werden - da die Manipulation der Daten durch dieses Kontrollgerät erschwert wird.
Das Gerät ermöglicht das
der Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten des Chauffeurs.
Das Gerät besteht aus einem Sensor (Weg-/ Geschwindigkeitsgeber) am Getriebe, Verbindungskabeln und dem Fahrtschreiber im Innenraum des LKW's. Der Tachograph hat zwei Kartensteckplätze, ebenfalls integriert ist ein Drucker zum Ausdrucken der täglichen Aktivitäten wenn z.B. die Fahrerkarte defekt ist.
Sobald der Speicher voll ist werden die ältesten Daten überschrieben. Damit keine Daten verloren gehen ist es sehr wichtig die Fahrzeugdaten regelmässig auszulesen.
Die Daten des Massenspeichers müssen wie folgt ausgelesen werden:
Mit dem Downloadkey können die Daten vom Massenspeicher im digitalen Fahrtschreiber ausgelesen werden. Über die USB-Schnittstelle werden diese Daten auf einfache Weise auf den Computer übertragen.
Damit die Daten vom digitalen Tachographen ausgelesen werden können benötigt jedes Unternehmen eine Unternehmenskarte. Sie ist der elektronische Schlüssel und öffnet am digitalen Fahrtenschreiber die Schnittstelle für das Auslesen der Massenspeicherdaten auf einen Downloadkey.
Jeder Lenker eines Fahrzeuges mit digitalem Tachographen muss über eine eigene Fahrerkarte verfügen. Voraussetzung dazu ist ein elektronischer Führerausweis in Kreditkartenformat.