Neue Regelungen für Rundfahrten im Personentransport (ARV1)

Aufgrund des Beschlusses vom 07. März 2025 des Bundesrates, gibt es ab 01. Mai 2025 eine Anpassung der ARV-1 Vorschriften. Die Änderungen betreffen die Chauffeure von Kleibussen und Reisecars.

 

Hintergrund: Die Schweiz passt ihre Regelungen zu den Arbeits- und Ruhezeiten im Strassenverkehr an die EU-Verordnung an, um die Gleichbehandlung im internationalen Verkehr sicherzustellen. Im Fokus stehen Rundfahrten im Personentransport, bei denen Fahrer und Fahrerinnen eine Reise beginnen und am gleichen Ort beenden.

Wesentliche Änderungen und neue Regelungen:

 

  1. Mehr Flexibilität bei Pausen:
    • Neu dürfen Fahrer ihre gesetzlich vorgeschriebene Pause nach 4,5 Stunden Lenkzeit in zwei Pausen von jeweils mindestens 15 Minuten aufteilen – solange die Gesamtpause mindestens 45 Minuten beträgt.
    • Diese Regelung ergänzt die bisher mögliche Aufteilung in 15 + 30 Minuten.

  2. Tägliche Ruhezeit bei längeren Rundfahrten:
    • Bei Rundfahrten ab 6 Tagen Dauer kann die tägliche Ruhezeit einmal um bis zu eine Stunde verschoben werden.
    • Bei Rundfahrten ab 8 Tagen ist eine solche Verschiebung zweimal möglich.
    • Voraussetzung: Die tägliche Lenkzeit beträgt an diesen Tagen maximal 7 Stunden.

  3. Wöchentliche Ruhezeit im Binnenverkehr:
    • Fahrer von in der Schweiz immatrikulierten Fahrzeugen (Personentransport) dürfen künftig auch im Binnenverkehr die wöchentliche Ruhezeit erst nach 12 Tagen einlegen – bisher galt dies nur im grenzüberschreitenden Verkehr.

Wichtige Einschränkung:

 

  • Rundfahrten mit ausländischen Fahrzeugen, bei denen Passagiere in der Schweiz ein- und aussteigen, bleiben verboten (Kabotageverbot).

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