Digitaler Tacho - Info's dazu
So sind Sie bereit für den Digitalen Tachograph (DT)
Der digitale Tachograph (DT) ist eingeführt. Welche Daten gelten und was ist wichtig zu wissen für die neue Aufzeichnungstechnologie? Auch bei der Aufbewahrungspflicht der Tachoscheiben hat sich was geändert.
Seit wann gilt was?
Seit dem 1. Januar 2007 ist jedes neu immatrikulierte Fahrzeug mit einem DT ausgerüstet.
seit 1. Januar 2011 gültige ARV1 (Gesamtausgabe)
Änderungen in der VTS (Verordnung über die technischen Anforderungen)
Unternehmerkarte besorgen!
Für den Betrieb dieser Fahrzeuge benötigt jedes Unternehmen zumindest eine Unternehmerkarte. Sie ist der elektronische Schlüssel und öffnet am Digitalen Tacho die Schnittstelle für das Auslesen der Fahrzeugdaten auf einen Download-Key. Diese Karte kann beim ASTRA (Bundesamt für Strassen) beantragt werden.
Auch jeder Fahrer braucht eine eigene Karte
Zusätzlich muss jeder Lenker eines Fahrzeuges mit DT über eine eigene Fahrerkarte verfügen. Voraussetzung dazu ist ein elektronischer Führerausweis in Kreditkartenformat. Sorgen Sie frühzeitig dafür. Die Fahrerkarte können Sie beim ASTRA (Bundesamt für Strassen) beantragen.
Wo gibt’s die nötigen Informationen und Instruktionen?
Die ASTAG führt zum Thema Digitaler Tacho Informationsveranstaltungen durch. Wir von Data Standards arbeiten an diesen Schulungen auch mit. Weitere Informationen unter www.astag.ch.
Die Werkstätten wurden instruiert und zertifiziert, unter der Leitung der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV).
Aufbewahrungspflicht der Tachoscheiben und der DT-Dateien
Seit dem 1.11.2006 müssen die Digitalen Tachodaten (Daten der Fahrerkarten, der Unternehmerkarten und der Digitalen Tachografen der Fahrzeuge) sowie auch die Tachoscheiben während 3 Jahren aufbewahrt werden. Von dieser Zeitspanne können sie vom Vollzug eingefordert werden.
Haben Sie Fragen, telefonieren oder mailen Sie uns. Wertvolle Informationen erhalten Sie auch unter www.dfs.astra.admin.ch, der Homepage des ASTRA (Bundesamt für Strassen).
