Arbeitgeberkontrolle
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Wir erstellen für Sie die Arbeitgeberkontrolle. Pro Fahrer und Woche erhalten Sie eine übersichtliche Auswertungskarte - nach neuer ARV (gültig seit 1.10.2011). Wir zeigen Ihnen die Ø Arbeitszeit der letzten 26 Wochen auf und ermitteln aufgrund der wöchentlichen Sollzeit die entstandene Überzeit und den aktuellen Überzeitsaldo des betreffenden Fahrers. Bei Einsätzen während der Nachtstunden weisen wir die entstandenen Nachtszuschlagstunden aus. Wechsel der Sollzeit innerhalb des Jahres können beliebig vorgenommen werden. Auf Wunsch zeigen wir allfällige Bereitschaftszeiten und Einsätze bei "Anderen Arbeitgebern" an.
Auch die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten überprüfen wir. Als Erinnerung: Innerhalb von 24 Stunden ab dem Ende der vorngegangenen Ruhezeit muss eine neue Ruhezeit von 11 Stunden genommen werden. Dreimal pro Woche darf sie auf 9 Stunden reduziert werden, neu ohne Ausgleichspflicht. Die Ruhezeiten kann auch in zwei Zeitblöcke von mindestens 3 und 9 Stunden aufgeteilt werden. (Siehe dazu ARV-Gesetzgebung Artikel 9 Absatz 2).
In jeder Woche muss eine wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden stattfinden. Jede zweite Woche kann die Zeitdauer auf minimal 24 Stunden reduziert werden, mit Ausgleichspflicht innerhalb der folgenden drei Wochen. (ARV-Gesetzgebung Artikel 11).
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